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Stundenplan

Den aktuellen Stundenplan finden Sie hier.

Schnupperstunden

Sie möchten einmal in einen Unterricht hineinschnuppern? Dann suchen Sie sich den passenden Schnupperkurs aus!

Kontakt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der kindertanz- und musikschule stuttgart

 

1.Anmeldung

2.Bezahlung

3.Ermäßigungen

4.Rücktritt durch die kindertanz- und musikschule stuttgart

5.Ausfall des Unterrichts

6.Kündigung des Unterrichtsvertrags

7.Urheberrechtsschutz

8.Einverständniserklärung

9.Haftung

10.Gültigkeit

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterricht kann schriftlich, per Anmeldeformular im Internet oder per E-Mail erfolgen.

2. Bezahlung/SEPA

Der Unterricht findet einmal in der Woche statt. Während den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und werden aus verwaltungstechnischen Gründen in zwölf gleiche Raten geteilt. Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren am Monatsanfang eingezogen. Die kindertanz- und musikschule stuttgart wird ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Vertragspartners mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Vertragspartner sein Kreditinstitut an, die von der kindertanz- und musikschule stuttgart auf sein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.

Kann eine Lastschrift aufgrund fehlerhafter Angaben oder mangelnder Kontodeckung des Vertragspartners nicht eingelöst wer- den, so hat dieser die entstehenden Kosten zu tragen. Wir bitten Sie daher, Ihre Bankdaten sorgfältig einzutragen bzw. anzuge- ben.

3. Ermäßigungen

Nehmen mehrere Familienmitglieder einer Familie am gleichen Unterrichtstyp (Einzel-/Gruppenunterricht) teil, werden 10% Familienrabatt ab dem 2. Teilnehmer gewährt. Hier zählt die Reihenfolge der Anmeldung zum Unterricht. Erwachsenenverträge sind von der Rabattierung ausgeschlossen.

4. Rücktritt durch die kindertanz- und musikschule stuttgart

Der Unterricht kommt nicht zustande, wenn

1. die Lehrkraft ausfällt und kein Ersatz gestellt werden kann.

2. der angekündigte Ort nicht mehr zur Verfügung steht.

3. Fälle eintreten, die von der kindertanz und musikschule stuttgart nicht zu verantworten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt.

5. Ausfall des Unterrichts

Unterrichtseinheiten, die auf Veranlassung der Lehrkraft ausfallen, werden möglichst nachgeholt oder durch eine qualifizierte Ersatzlehrkraft vertreten. Kann keine Ersatzlehrkraft seitens der kindertanz- und musikschule stuttgart gestellt werden,
wird für die entfallene Unterrichtseinheit eine Gutschrift erteilt, die beim Lastschriftverfahren im nächsten Quartal berücksichtigt wird. In besonderen Fällen können bis zu zwei Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr ersatzlos entfallen.

Für Unterrichtseinheiten, die auf Veranlassung der Schülerin/ des Schülers entfallen, besteht kein Anspruch auf Ersatz und keine Rückerstattung der Beiträge. Jedoch können bei längerer, attestierter Krankheit der Schülerin/ des Schülers gesonderte Vereinbarungen mit der kindertanz- und musikschule stuttgart getroffen werden.

6. Kündigung des Unterrichtsvertrages

Die Kündigung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende erfolgen. Kündigungen per E-Mail können nur mit verifizierter Unterschrift akzeptiert werden. Nur in Ausnahmefällen (schwere, längere Krankheit, Umzug) kann mit der kindertanz- und musikschule stuttgart eine Sonderregelung getroffen werden. Entliehene Gegenstände müssen zurückgegeben werden.

7. Urheberrechtsschutz

Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet während des Unterrichts zu fotografieren, zu filmen oder auf Band mitzuschneiden. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der kindertanz- und musikschule stuttgart auf keine Weise vervielfältigt werden.

8. Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die kindertanz- und musikschule stuttgart Bild-/ und Videomaterial aus Unterrichtseinheiten für eigene Werbezwecke verwenden darf. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

9. Haftung

Die Haftung der kindertanz- und musikschule stuttgart beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der kindertanz- und musikschule stuttgart vorliegen. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beginnt und endet jeweils mit Anfang und Ende der Unterrichtseinheit. Die Haftung für Unfallschäden, Sachschäden und sonstige Schäden sowie die Aufsichts-pflicht liegt bei Unterricht mit Babys und Kleinkindern mit Begleitperson bei der Begleitperson. Die Begleitpersonen sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

10. Gültigkeit

Sollten Bestimmungen des Vertragswerkes ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

 

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